Cybercrime – Wenn Internetkriminalität zum realen Schaden wird
Cybercrime ist längst keine Randerscheinung mehr. Ob Kryptobetrug, Phishing, Datenklau, Identitätsdiebstahl oder Marktmanipulation – digitale Angriffe betreffen private Anleger, Unternehmen und Institutionen gleichermaßen.
Unsere Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist auf Bank-, Kapitalmarkt- und IT-Strafrecht spezialisiert und unterstützt Mandanten bundesweit und international dabei, Geld zurückzuholen, Täter zu verfolgen und Schadensersatz durchzusetzen.
Unsere Leistungen im Bereich Cybercrime
Strafrechtliche Vertretung
- • Begleitung und Vertretung vor Cybercrime-Staatsanwaltschaften
- • Einreichung von Strafanzeigen, Nebenklagen & Akteneinsicht
- • Vertretung bei Verfahren gegen unbekannte oder identifizierte Täter
Koordination mit Ermittlungsbehörden
- • Zusammenarbeit mit Polizei, BKA, Europol und internationalen Behörden
- • Sicherstellung von Beweismitteln und Koordination von Ermittlungen über Grenzen hinweg
Ansprüche gegen Banken & Zahlungsdienstleister
- • Durchsetzung von Rückerstattungen nach § 675u BGB
- • Prüfung von Aufklärungs- und Warnpflichtverletzungen
- • Bewertung von Geldwäsche-Verdachtsfällen (§ 25h KWG / GwG)
Schadensersatz gegen Vermittler & Plattformen
- • Juristische Prüfung von Plattformen, Wallets und Vermittlungsnetzwerken
- • Anspruchsdurchsetzung gegen Mittelsmänner und Betreiber betrügerischer Systeme
Beweissicherung & IT-Forensik
- • Nachverfolgung von Blockchain-Transaktionen und Wallets
- • Zusammenarbeit mit zertifizierten IT-Forensikern zur Beweissicherung
- • Analyse von Schadsoftware, Wallet-Zugriffen und Transaktionspfaden
Internationale Fälle & Krypto-Betrug
- • Vertretung bei grenzüberschreitenden Betrugsfällen
- • Zusammenarbeit mit Auslandsanwälten und internationalen Ermittlern
Bankenhaftung bei Kryptobetrug – wann Banken mithaften können
Viele Kryptobetrugsfälle beginnen mit einer ganz normalen Überweisung an eine vermeintliche Trading-Plattform. Doch wenn Banken auffällige Transaktionen nicht prüfen oder Warnhinweise übersehen, können sie haftbar gemacht werden.
Haftung besteht insbesondere bei:
Verletzung von Prüfpflichten:
Keine Reaktion bei ungewöhnlichen Auslandsüberweisungen oder verdächtigen Empfängern.
→ Beispiel: Zahlung an „Bitcoin Invest Ltd.“ ohne Bezug – Bank haftet bei Untätigkeit.
Falscher Beratung oder fehlender Warnung:
Wenn Mitarbeiter von Betrugsfällen wussten oder Warnsysteme ignorierten.
Versäumter Rückruf:
Wird ein Betrug rechtzeitig gemeldet und die Bank ruft die Zahlung nicht zurück, kann Schadensersatz fällig werden.
„Wir haben für zahlreiche Mandanten bereits erfolgreich Schadensersatz bei Banken und Zahlungsdienstleistern durchgesetzt.“
Cybercrime in der Praxis – häufige Betrugsformen
Kryptobetrug
- • Gefälschte Börsen / Wallets: Nach Einzahlung kein Zugriff mehr auf Guthaben
- • Rug Pulls: Token-Projekt verschwindet nach Presale
- • Pump & Dump: Kursmanipulation kleiner Kryptowährungen
- • Fake Giveaways / Airdrops: Opfer senden Coins für „Belohnungen“
Phishing & Identitätsdiebstahl
- • Gefälschte E-Mails / Websites fordern zur Eingabe von Zugangsdaten auf
- • Ziel: Zugriff auf Konten, Wallets oder persönliche Informationen
Romance Scam
- • Emotionaler Betrug über Dating-Plattformen mit finanziellen Forderungen
- • Opfer überweisen Geld für angebliche Notfälle oder Reisen
CEO-Fraud / Business E-Mail Compromise
- • Täter imitieren Firmen-E-Mails, um Überweisungen zu veranlassen
- • Besonders gefährlich im Unternehmensumfeld
Ransomware & Scareware
- • Daten werden verschlüsselt und Lösegeld gefordert
- • Angriffe oft über infizierte E-Mail-Anhänge oder gefälschte Sicherheitsmeldungen
Was Sie bei Cybercrime tun sollten (Sofortmaßnahmen)
- • Beweise sichern (E-Mails, Chatverläufe, Transaktionsbelege, Wallet-IDs)
- • Bank oder Zahlungsdienstleister sofort informieren
- • Konto/Wallet sperren lassen
- • Anzeige bei Polizei oder Cybercrime-Stelle erstatten
- • Fachanwalt für Cybercrime kontaktieren
- • Keine eigenmächtigen Zahlungen oder Lösegeldüberweisungen leisten!
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen
Wir vertreten Opfer von Cybercrime, Kryptobetrug, Online-Trading-Betrug und digitalen Erpressungen. Mit rechtlicher, technischer und internationaler Expertise setzen wir uns für Ihre Ansprüche ein – entschlossen, effizient und vertraulich.
Unsere Stärken:
- • Spezialisierung auf digitale Finanzbetrugsfälle
- • Forensische IT-Kompetenz & Netzwerk internationaler Experten
- • Bundesweite & internationale Vertretung
- • Kostenlose Erstberatung und Fallprüfung
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Zeit ist bei Cybercrime-Fällen der entscheidende Faktor. Je früher Sie rechtliche Schritte einleiten, desto größer sind die Chancen auf Erfolg.
Unsere Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir prüfen, ob und wie Ihr investiertes Kapital zurückgeholt werden kann.
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragenFazit
Cybercrime ist die größte wirtschaftliche Bedrohung der digitalen Ära. Mit forensischer Expertise, rechtlicher Durchsetzungskraft und internationaler Vernetzung hilft unsere Kanzlei, Verluste zu minimieren, Gelder zurückzuholen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Unsere Kanzlei Dr. Greger & Collegen steht für juristische Präzision, digitale Kompetenz und konsequente Interessenvertretung – bundesweit und international.